diesem Fall sitzt die Familie Schlecker im Trocknen und erfreut sich eines umfangreichen "Privatvermögens", während die meisten
Beschäftigten im Nichts sind.
Da stellt sich mir doch sofort die Frage, warum es Gesetze gibt, die das Risiko so ungleich verteilen. Das sogenannte "Privatvermögen"
der Familie Schlecker stammt doch wohl aus dem Unternehmen oder aus Quellen, die an das Unternehmen gebunden waren. Warum also
steht dieses Vermögen nicht als erstes zur Verfügung, den Schaden aus der Insolvenz (und vorrangig sehe ich hier die Arbeitslosigkeit)
zu minimieren. Anstelle dessen muss die, von vielen "Unternehmern" verteufelte, Solidargemeinschaft einspringen. Arbeitslosengeld,
ALG II, Vorruhestand usw. sollten erst dann bemüht werden, wenn das aus dem Unternehmen erwirtschaftete Vermögen verteilt ist.
Die Formel, auch der "Arbeitgeber" würde ja die Solidartöpfe füllen, ist letztendlich nicht wahr. Denn die Mittel hierfür stammen
ja zu größten Teil aus der Tätigkeit der Mitarbeiter. Wenn es die Beiträge zu den Solidarkassen nicht gäbe, was wohl der lange
gehegte Wunsch Herrn Schleckers war, wäre sein "Privatvermögen" nur noch größer.
Ich bin ja mal gespannt, wie die Abwickelung von Opel geschehen wird und was aus den Milliardenhilfen der Solidargemeinschaft
wird, die die Fa. Opel (GM) erhalten hat.
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Es gibt ja unterschiedliche Rechtsformen für Unternehmen - ein Einzelunternehmer muss bspw. mit seinem Privatvermögen haften, falls er sich verschuldet. Bei einer Gmbh (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) muss er dies nicht, sondern ausschließlich mit dem Geld, das er für die Gründung hinterlegt hat (zur Zeit: 20.000 Euro).
Müsste jeder Untermehmer mit seinem Privatvermögen haften, gäbe es kaum Menschnen (oder viel weniger), die bereit wären, ein Wagnis wie die Selbstständigkeit im großen Stil zu versuchen.
Und das gilt auch, wenn er mit dem Unternehmen zunächst viel Geld verdienen konnte (auch über Generationen) und schließlich pleite gegangen ist - siehe Schlecker.
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